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BSG, 18.08.2008 - B 2 U 155/07 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Halle - S 6 U 1/98
- LSG Sachsen-Anhalt - L 6 U 133/05
- BSG, 18.08.2008 - B 2 U 155/07 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99
Rechtsschutz gegen den Richter II
Auszug aus BSG, 18.08.2008 - B 2 U 155/07 B
Zur Darlegung eines Gehörsverstoßes ist es erforderlich, aufzuzeigen, dass das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abgestellt haben könnte, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 108, 341, 346). - BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B
Aufrechterhaltung des Beweisantrags
Auszug aus BSG, 18.08.2008 - B 2 U 155/07 B
3 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann ein anwaltlich oder ähnlich rechtskundig vertretener Beteiligter nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (vgl BSG, Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B = SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN). - BSG, 13.09.2005 - B 2 U 365/04 B
Amtsermittlungsgrundsatz im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 18.08.2008 - B 2 U 155/07 B
Da der im angefochtenen Urteil angeführte Gesichtspunkt auch nach der Darstellung der Beklagten sowohl im Urteil des Sozialgerichts wie auch in dem den Rechtsstreit an das LSG zurückverweisenden Beschluss des BSG vom 13.9.2005 - B 2 U 365/04 - behandelt worden ist, ist nicht erkennbar, dass die Beklagte überrascht sein dürfte, wenn sich das LSG mit diesen Fragen beschäftigt.